Smart Building

EPBD 2018 – Die europäische Gebäuderichtlinie wurde novelliert – und nun?

Autor: Prof. Dr. Michael Krödel, Geschäftsführer, IGT – Institut für Gebäudetechnologie
Ausgabe 01-2019: alle Artikel online lesen als PDF lesen

Die EU macht Ernst und zieht die Daumenschrauben an: Bis 2050 sollen Gebäude CO2-neutral sein, und das führt bereits in den kommenden Jahren zu einer Reihe verschärfter Anforderungen – insbesondere an die Gebäudeautomation.

Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist die Grundlage für die Anforderungen an Gebäude, wie sie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. Die neuste EPBD-Novellierung erfolgte zum 30. Mai 2018. Dort wird der CO2-neutrale Betrieb von Gebäuden bis 2050 gefordert – zu erreichen über Zwischenziele für 2030 und 2040.

IGT - EPBD 2018: Die europäische Gebäuderichtlinie wurde novelliert

„Intelligenzfähige Gebäude“

Die EPBD richtet den Fokus explizit auf die Regelung und Steuerung von Anlagen. Standen in den letzten Jahren eher Gebäudehülle und die Wahl bzw. Auslegung von Anlagentechnik im Mittelpunkt, so hat man offensichtlich einen starken Nachholbedarf in Sachen Regelung und Steuerung erkannt. So erhebt die EPBD eine Reihe von Forderungen an „selbstregulierende Einrichtungen“, intelligentes Aufladen von Elektrofahrzeugen“, „Digitalisierung des Energiesystems“, „elektronische Überwachung“ oder „vernetzte Gebäude“.

Die EPBD enthält zudem einen zu definierenden „Intelligenzfähigkeitsindikator“. Wie dieser Faktor konkret definiert und berechnet wird, ist noch festzulegen. Doch allein seine offizielle gebäudespezifische Bestimmung stärkt extrem das Gewerk der Gebäudeautomation.

Gebäudeautomation auf dem Vormarsch

In Sachen Gebäudeautomation stellt die EPBD deutliche Anforderungen:

  • „Installation von selbstregulierenden Einrichtungen“: Ein Regelkreis braucht Sensoren, Aktoren, Controller etc. Diese Anforderungen lassen sich somit nur mit Komponenten der Gebäudeautomation umsetzen.
  • „Intelligentes Aufladen von Elektrofahrzeugen“ sowie „Mindestanzahl von Ladepunkten“ in Nichtwohngebäuden bzw. Mehrparteien-Wohngebäuden: Größtes Problem bei Ladestationen für E-Mobilität ist die Aufteilung verfügbarer Ladeleistungen auf die aktiven Ladestationen. Das geht nur mit der Einführung von Lastmanagement und somit der intelligenten Kopplung der Ladestationen mit einer übergeordneten Steuerung.

Nachdem im Gebäude bereits intelligente BMS-Systeme (Building Management Systeme) die technische Gebäudeausrüstung kontrollieren, ist absehbar, dass auch E-Mobility-Ladestationen in naher Zukunft an die gebäudeseitigen BMS-Systeme angebunden werden.

  • „Protokollierung der tatsächlichen Energieeffizienz“ von Heizungs- und Klimaanlagen: Eine zuverlässige und kontinuierliche Erfassung der tatsächlichen Werte lässt sich nur mit einem Monitoring-System erreichen, das sinnvollerweise Teil des ganzheitlichen Gebäudeautomationssystems ist.

Umsetzung in EU-Staaten

Die EPBD fordert, dass die Mitgliedsstaaten klare Leitlinien festlegen, messbare Maßnahmen konzipieren und Fördergelder (!) bereitstellen – auch für Mietwohnungen.

Was die Umsetzung angeht, sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis zum 10. März 2020 Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um der EPBD nachzukommen. Somit wird auch die deutsche Bundesregierung kurzfristig klären und festlegen müssen, wie sie den Anforderungen der EPBD, d.h. dem europäischen Recht, entspricht.

Fazit

Die neue EPBD stärkt eindeutig die Bedeutung der Gebäudeautomation. Die Blaupause ist geschaffen – nun muss diese Vorlage zeitnah in nationale Gesetze und Verordnungen überführt werden.

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